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Heute schon an Morgen denken!

Heutzutage wird Ihnen auch die Möglichkeit gegeben, zu Lebzeiten die Grabpflege nach Ihren Wünschen zu gestalten, Bepflanzungen, Wintereindeckung und weitere Leistungen festzulegen. So nimmt man den Angehörigen die Last, im Ablebensfall Entscheidungen zu treffen, die später vielleicht bereut werden. Außerdem gibt man den Hinterbliebenden die Möglichkeit, an einer Grabstätte die Trauentstehen dann keine weiteren Kosten für die vereinbarten Leistungen. Alle Preissteigerungen werden aus Zinserträgen getilgt.

Ein Vorsorgevertrag beginnt mit Abruf, spätestens aber mit dem Ableben des Vetragspartners.

Für weitere Informationen geben wir gern Auskunft. Außerdem gibt es weitere Informationen unter

www.dauergrabpflege-info.de