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Alles über Dauergrabpflege

Dauergrabpflege:

Unter Dauergrabpflege versteht man die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch einen Friedhofsgärtnerzu einem festgelegten Betrag. Die Leistungen des Friedhofsgärtners können dabei individuell vereinbart werden.

Vorteile:

Mit einem Dauergrabpflegevertrag werden vorsorgliche Regelungen für den Zeitraum getroffen, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Kostensteigerungen für die Zukunft sind ausgeschlossen. Damit werden Sie selbst und Ihre Angehörigen entlastet. Die Treuhandstelle Niedrsachsen/Sachsen Anhalt überwacht permanent die Ausführung der Arbeiten.

Laufzeit:

Ein Vertrag läuft mindestens fünf Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstelle abgedeckt. Für zeiträume unter fünf Jahre sollten Sie eine Jahrespflege vereinbaren. Der Dauergrabpflegevertrag kann nicht von Angehörigen oder dem Sozialamt aufgelöst werden.

Kosten:

Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen, die Sie individuell bestimmen können. Wenn es Ihnen um ein ordentlich gepflegtes Grab und um einen saisonalen Pflanzakzent geht, werden die Kosten oft nicht höher wie 0,50€ pro Tag sein.

Zahlungen:

Steht die Pflegesumme fest, übermittelt der Friedhofsgärtner die Vereinbarung an die Treuhandstelle. Diese unterzeichnet den Vertrag und stellt eine Rechnung über den vereinbarten Bertrag aus. Um alles Weitere kümmert sich die Treuhandstelle.

Treuhandgelder:

Für jeden Vertrag richtet die Treuhandstelle ein gesondertes Konto ein. Die Anlage der Gelder erfolgt nach sicheren, streng festgelegten und staatlich überprüften Richtlinien. Die jährlich anfallenden Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Damit werden die Kostensteigerungen aufgefangen, die sich wärhend der Laufzeit ergeben. Somit fallen in der Regel während der gesamten Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an. Auf Wunsch erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug.

Kontrolle:

Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehören auch die jährliche Bezahlung und Überprüfung der Friedhofsgärtner durch qualifizierte Mitarbeiter. Falls notwendig, überträgt die Treuhandstelle die Grabpflege auch an einen anderen Friedhofsgärtner (z.B. Betriebsaufgabe oder wenn die Pflegeleistung nicht der Vereinbarung entspricht).

 

 

 

 

 

 www.dauergrabpflege-info.de